Start Magazin Gesundheit Behauptung: PCR-Tests weisen keine Infektion nach

Behauptung: PCR-Tests weisen keine Infektion nach

177
0
TEILEN
Foto: Belova59 | Pixabay
- Anzeige -

Die Behauptung „PCR-Tests weisen keine Infektion nach“ bezieht sich wohl auf die Aussage, dass der PCR-Test den Corona-Virus gar nicht nachweisen könne, sondern nur zugehörige Nukleinsäuren. Damit zeige ein PCR-Test keine Infektion an, also, ob sich das Virus verbreitet und man symptomatisch erkrankt und ansteckend ist – es sei also Willkür, nur darauf basierend Maßnahmen zu verhängen, da man schließlich möglicherweise nicht ansteckend sei.

Der PCR-Test weist tatsächlich nicht direkt das Corona-Virus nach oder ob man infektiös (also ansteckend) ist, sondern ob man infiziert ist. Bis dahin stimmt die Aussage. Dem PCR-Test eine Aussagekraft abzusprechen ist aber nicht richtig, denn: Der PCR-Test ist wichtig um Infektionsketten nachzuvollziehen und da man annimmt, dass man die meiste Zeit die man infiziert ist auch ansteckend ist (wie meist auch bei anderen Krankheiten) – auch, wenn man für die konkrete Prüfung weitere Tests hinzuziehen muss. Außerdem, um zur Aussage „Ja, aber dann ist man ja nicht zwingend infektiös!“ zurückzukommen: Die PCR-Tests liefern auch eine Aussage über die „Viruslast“, also wie viel vom Virus (noch) im System vorhanden ist und somit wie ansteckend der Patient ist. Christian Drosten etwa sagte man könne (wenn man sich das zutrauen würde) dafür aus den bereits vorliegenden Daten einen Schwellenwert zu ermitteln, unter dessen Grenze die Amtsärzte die Patienten aus der „Abklingzeit“ entlassen könnten, da sie nicht mehr ansteckend seien.

- Anzeige -

Apropos PCR-Tests: Entgegen vieler Behauptungen gibt es nicht nur einen PCR-Test. Es werden viele verschiedene Tests benutzt, teilweise sogar weiterentwickelte, die besser funktionieren als die vor zwei Jahren. Christian Drosten hat in einem Team der Berliner Charité eine auf Covid-19 bezogene PCR-Testmethode als eine Art Anleitung entwickelt – aber kein eigenes kommerzielles Produkt entwickelt, wie es fälschlicherweise oft heißt. PCR-Tests gab es auch schon vor 2020.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here