Start Magazin Literatur Von der Melodie des Lebens

Von der Melodie des Lebens

50
0
TEILEN
Foto: Verlag
- Anzeige -

Es sind die leisen Töne, die Martin Suter so lesenswert beherrscht. Seine Romane kommen ohne effektheischende Paukenschläge aus. Wer das gleichsetzt mit Langeweile ist im Irrtum: Gerade bei den leisen Tönen gilt es Akzente zu beherrschen, Pausen wirksam einzusetzen, die Soli gekonnt einzufügen und dabei das Leitmotiv nicht aus den Augen zu verlieren. Diesem Vierklang folgt auch das neueste Werk des schweizer Autors „Melody“. Was den Charme ausmacht: Fast immer kommen die Geschichte auch wie ein kleiner Kriminalfall daher.

Die Titelgebende Figur „Melody“ ist die große Liebe von Alt-Nationalrat Dr. Stotz, die kurz vor der Trauung spurlos verschwunden ist. Die Polizei geht davon aus, dass die junge Frau vor der Hochzeit „kalte Füße“ bekommen hat. Oder liegt doch ein Gewaltverbrechen vor? Sein Leben lang hat der aristokratisch anmutende Herr die Suche nach „Melody“ nicht aufgegeben. Häppchenweise gibt der sterbenskranke Senior einige Fakten preis. Und ganz spurlos verschwunden ist die exotische Schönheit auch nicht, denn kleine Stickereien legen eine Fährte. Auf sie begeben sich Anwalt Tom Elmer, den Stotz engagiert hat, um seinen Nachlass schon zu Lebzeiten zu sichten und zu sortieren, und Stotz‘ Großnichte Laura. Immer, wenn Leser und Protagonisten glauben, dem Geheimnis auf die Spur zu kommen, findet sich ein weiterer Hinweis.

- Anzeige -

Martin Suters „Melody“ ist eine Liebesgeschichte, eine Lebensgeschichte, ein Road-Movie und Gesellschaftsroman, der von Menschen und ihren Geheimnissen erzählt und immer wieder auch vom guten Essen. Wunderbar, dass auch die Nebenfiguren charakterlich schön auserzählt werden und so ihre ganz eigenen Geschichten mitbringen.

BUCHINFORMATiON
Martin Suter: Melody | Diogenes | geb. 332 S. | OSBN 978 3 257n07234 1 | 26 Euro


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here