Start Nachrichten Region Tierschutz „goes veggie“

Tierschutz „goes veggie“

Die Veggie-Gruppe des Tierschutzvereins trifft sich am 22. Februar zum gemeinsamen Essen und Ideenaustausch. Alle Interessenten sind willkommen.

32
0
TEILEN
Abb: Logo Verein
- Anzeige -

Die Zeiten, in denen der Tierschutz sich nur um Haustiere wie Hunde oder Katzen kümmert, sind für den Tierschutzverein für den Kreis Düren längst vorbei. Besonders die sogenannten Nutztiere bräuchten mehr Hilfe denn je, findet die Veggie-Gruppe des Vereins.

Die Gruppe engagiert sich unter dem Namen „So is(s)t die Zukunft“ für einen vegetarisch/veganen Lebensstil „in der Ernährung, aber z.B. auch bei der Wahl der Kleidung“. Für den 22 Februar ab 18 Uhr haben die Mitglieder ein Treffen geplant. Beim gemeinsamen Essen, welches vegan sei, gebe es die Möglichkeit zu Diskussion und Austausch. „Wir möchten noch mehr Menschen für unser Anliegen gewinnen. Deshalb suchen wir Verstärkung – neue Aktive, mit denen wir unsere Pläne umsetzen können und die frische Ideen mitbringen“, so der Leiter der Gruppe, Dirk Seidel.

- Anzeige -

Seidel erklärt, die ehrenamtliche Gruppe sei weder militant noch wolle sie die Menschen bekehren: „Überzeugt, engagiert und mit Charme, so möchten wir für den tierleidfreien Weg werben.“ „So is(s)t die Zukunft“ biete eine besondere Möglichkeit, für die Tiere aktiv zu werden. Besonders zum Jahresbeginn mit dem Veganuary nähmen viele Menschen sich aus unterschiedlichen Gründen vor, auf tierische Produkte zu verzichten oder den Konsum zu reduzieren. Aufgaben innerhalb der Gruppe gebe es genug, so sei etwa der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit, auch in den sozialen Medien, geplant, berichtet der Teamleiter.

Zu den bisherigen Aktivitäten der Veggie-Gruppe zählen laut Dirk Seidel vegane Kochabende, Besuche von Messen oder Probierstände. Auch ein veganes Kochbuch, mit vielen Lieblingsrezepten von Vereins-Aktiven und Mitarbeitenden, sei erstellt worden und im Handel oder über den Tierschutzverein erhältlich.

Weitere Infos zur Gruppe und zum Termin finden Interessenten unter www.so-isst-die-zukunft.de.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here