Start Stadtteile Altenburg 480 Jahre Parteitreue geehrt

480 Jahre Parteitreue geehrt

CDU Jülich feiert erfolgreiches Sommerfest auf "Gut Alte Burg" in Altenburg

216
0
TEILEN
Thomas Rachel (MdB) und der Jülicher Parteichef Jan Schayen (v.l.) ehrten Kurt Kelzenberg für 60 Jahre Mitgliedschaft. Foto: CDU
- Anzeige -

Zum Sommerfest hatte die CDU Jülich auf „Gut Alte Burg“ in Altenburg geladen. Die Veranstaltung wurstand ganz im Zeichen von Mitgliederehrungen und dem persönlichen Austausch.

Höhepunkte der Veranstaltung waren die Ehrenbekundungen für verdienstvolle Mitglieder der CDU Jülich. Bereits 60 Jahre hält Kurt Kelzenberg der Partei die Treue, auf 50 Jahre bringt es Loni Murrenhoff-Rittlinghaus. Für 40 Jahre Mitgliedschaft geehrte wurden Gisela Booz, Margret Esser-Faber, Irene Fröhlich, Michael Lingnau und Eugen Nieveler. Bereits ein viertel Jahrhundert sind Sieghild Berns, Hildegard Viehöfer-Emde, Friedbert Braumüller und Lambert Schmitz Mitglied der CDU.

Als Ehrengast war Sabine Verheyen (MdE), zum Sommerfest gekommen. Foto: CDU
- Anzeige -

Zu den Ehrengästen des Sommerfestes gehörten die Europaabgeordnete Sabine Verheyen und der Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel. Sie nutzten die Gelegenheit, um mit den Mitgliedern der CDU Jülich ins Gespräch zu kommen und aktuelle politische Themen zu erörtern. „Der persönliche Austausch und die Diskussionen trugen dazu bei, dass dieser Tag für alle Beteiligten informativ und bereichernd war“, teilt die CDU mit. „Solche Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer politischen Arbeit und stärken den Zusammenhalt in unserer Partei.“ erfreute sich Stadtverbandsvorsitzender Jan Schayen über das positive Feedback der Mitglieder.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here