Start Politik CDU Thema Nr. 1: Kohlekomission

Thema Nr. 1: Kohlekomission

Thema Nummer 1 war in den letzten Wochen natürlich der Abschlussbericht mit den Empfehlungen der „Kohlekommission“. Das Jülicher Land wird stark betroffen sein, der Tagebau Hambach wird früher beendet als geplant. Arbeitsplätze verschwinden früher als erwartet, aber es bieten sich auch viele Chancen.

57
0
TEILEN
CDU Kreisverband Düren - Jülich
CDU Kreisverband Düren - Jülich
- Anzeige -

Jetzt heißt es Pflöcke einzuschlagen, die Projekte, die bisher nur auf den Reißbrettern existierten, auch in die Realität zu holen. Wir müssen gemeinsam mit Thomas Rachel MdB und Patriacia Peill MdL Perspektiven für die Menschen schaffen, deren Arbeitsplätze bei RWE und Zulieferern wegfallen. Das kann „Politik“ nicht allein, wir können nur die Rahmenbedingungen in Jülich beeinflussen und dazu beitragen, dass Jülich eine lebenswerte Stadt bleibt.
Wir unterstützen die Initiative von Bürgermeister Axel Fuchs im Brückenkopfpark neue Möglichkeiten für Veranstaltungen zu schaffen. Ein winterfestes Zelt schafft eine schnelle Perspektive für viele Veranstaltungen, die das Jülicher Kulturleben bereichern. Zwei kleinere Open-Air Bühnen schaffen maßgeschneiderte Möglichkeiten für kleinere Veranstaltungen von Vereinen, die nicht immer gleich ein „Event“ von professionellen Veranstaltern sein müssen.
Viele Detailfragen werden in den nächsten Wochen beraten werden, Auswirkungen auf das Umfeld (u.a. die Anwohner oder die Planungen für die Stadthalle) hinterfragt werden.
In der Innenstadt ist mit den neuen Erkenntnissen über den Zustand des Parkhauses ein Bedarf für intensive Gespräche entstanden. Welche Alternativen es gibt, ist zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht klar.
Bei all den Investitionen in der Kernstadt dürfen aber nicht die Dörfer vernachlässigt werden. Wir werden bei den jetzt anstehenden Haushaltsberatungen auch darauf achten, dass die Dörfer – die mehr sind als „Ortsteile“ – nicht zu kurz kommen.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here