Start Stadtteile Jülich „Sichere“ Entscheidungen

„Sichere“ Entscheidungen

Die Fußgängerüberwege benötigen noch Klärung, ein Verkehrsspiegel an der Haubourdinstraße wurde abgelehnt und ein Wohngebiet wird verändert, weil eine tektonische Störzone nicht mehr aktiv ist: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat über verschiedene bauliche Veränderungen entschieden.

160
0
TEILEN
Foto: pixabay | Hans
- Anzeige -

Der Lauf der Geschichte muss auch neue Entscheidungen herbeiführen, wie sich in der Veränderung des Bebauungsplans „Lindenallee III“ zeigte, über die in der vergangenen Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses entschieden wurde. Wurde in den 90er Jahren noch eine tektonische Störzone ausgewiesen, kann nun der Wohnraum erweitert werden. Die Möglichkeit speist sich aus Aussagen der RWE Power AG, die tektonische Zone gebe es nur noch im westlichen Teil des bisher noch nicht ausgebauten Teils und sie breche abrupt ab, teilte Angela Jumpertz für die Stadt mit. Wichtig sei nun zu klären, wie man damit umgehe und es kommuniziere. Der technische Beigeordnete Martin Schulz ergänzte, man gebe die Erkenntnisse an die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) weiter, die diese an die künftigen Eigentümer weitergeben könne. Dies bezog sich ebenfalls auf die Nachfrage Ralph Pallaß’ (UWG JÜL), ob das ehemalige Sumpfgelände und die eventuelle Bausubstanzverstärkung in den Verträgen festgehalten werden muss. Sebastian Steininger führte für die Fraktion Bündnis ’90/Die Grünen zusätzlich an, dass es wichtig sei, Wohnraum für niedrige Einkommen mit einzuplanen und dies auch in zukünftigen Neubaugebieten und Erweiterungen von Anfang an vorzunehmen. Die Planänderung, die erweiterten Wohnraum für Miet- und Eigentumswohnungen, freistehende Einfamilienhäuser und Tiny-Häuser ermöglichen wird, wurde einstimmig angenommen.

Anders sah es bei einem SPD-Antrag zu einem Verkehrsspiegel an der Haubourdinstraße aus: Es wurde argumentiert, dass die Ecke Haubourdinstraße/Neusser Straße zu uneinsichtig sei. Die Grünen unterstützen den Antrag und ergänzten die Frage, warum die Linie des Stop-Schildes so weit hinten gesetzt sei. Die im Antrag formulierten Bedenken konnten verschiedene Ausschussmitglieder nicht nachvollziehen. Bürgermeister Axel Fuchs führte aus, dass er kein Problem sehe, wenn man am Stop-Schild bremse und sich mit verringerter Geschwindigkeit – Straßenverkehrsordnungskonform – herantaste. Auch Erich Gussen (CDU) und Christian Klems (UWG JÜL) waren derselben Meinung. Richard Schumacher führte als Stadtvertreter aus, man habe sich mit dem Ordnungsamt abgesprochen und sehe in einem Spiegel an der Stelle eher ein Gefährdungsrisiko, indem sich zu sehr auf den Spiegel verlassen werde und nicht gestoppt werde. Ob man die Linie vorziehen könnte wäre zu prüfen. Obwohl klargestellt wurde, dass es Unterschiede in der Sichtweise aus einem Auto oder beispielsweise einem Kastenwagen gibt, wurde der Antrag abgelehnt.

- Anzeige -

Eine Vertagung gab es schließlich für die Fußgängerüberwege (FGÜ) im Heckfeld „An der Vogelstange“. In der Anlage gab es eine Darstellung, die anhand von Verkehrszählungen nach Stunden die „Möglichkeit“ für einen FGÜ in den Raum stellte oder einen empfahl. Nicht klar war, weshalb bei höheren Zahlen an einigen Stellen die Bewertung „Möglich“ und bei niedrigeren die „Empfehlung“ festgelegt wurde. Zur Klärung wurde der Punkt in den Hauptausschuss verschoben. Auf Nachfrage Harald Gardings (SPD), ob die vorläufigen Maßnahmen, die noch während der Sperrung der Rurbrücke vorgenommen werden sollen, mit der konkreteren Ausarbeitung im Folgejahr verloren gingen, konnte Schumacher erwidern, dass ein Teil womöglich verloren gehen wird, aber der Ausbau in Stufen angeboten wird.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here