Start Nachrichten Region Auf der Annakirmes ausgeraubt

Auf der Annakirmes ausgeraubt

Sonntagmittag kam es auf dem Annakirmesplatz in Düren zu einem Raubdelikt. Drei unbekannte Männer erbeuteten laut Polizeibericht eine Geldbörse.

137
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Gegen 14:15 Uhr war der 47-jährige Geschädigte in der Mitte des Platzes unterwegs, als drei Männer auf ihn zukamen. Einer der Dreien stellte sich hinter den Dürener, während die anderen beiden vor ihm blieben. Er wurde angerempelt und auf die Frage, was das solle, schließlich zu Boden gestoßen. Anschließend liefen die drei Unbekannten in Richtung Hundeplatz davon. Unmittelbar danach stellte der 47-Jährige das Fehlen seiner Geldbörse fest.

Zur Beschreibung der Männer konnte der Geschädigte angeben, dass alle drei ein südosteuropäisches Aussehen hatten. Sie hatten kurze, dunkle Haare. Der Mann, der sich hinter dem Dürener aufgebaut hatte, war nicht sehr groß und hatte eine durchtrainierte Figur. Einer der Männer trug eine lange, schwarze Tarnhose und ein metallicfarbenes T-Shirt mit einem „S“ für „Superman“ darauf. Er hatte zudem auf der rechten Wange eine deutlich sichtbare, circa zehn Zentimeter lange Narbe im Gesicht. Er war etwa 25 Jahre alt und hager. Der dritte im Bunde konnte nicht näher beschrieben werden.

- Anzeige -

Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, oder Angaben zu den Tatverdächtigen machen können, werden gebeten, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter zur Bürodienstzeit unter der Rufnummer 02421 949-8514 in Verbindung zu setzen. Außerhalb dieser nimmt die Leitstelle unter der Rufnummer 02421 949-6425 Ihre Hinweise entgegen.

Annakirmesbilanz 2018

Darüber hinaus hatte hatte die Polizei in diesem Jahr rund um die Annakirmes alle Hände voll zu tun. Insgesamt waren im Vergleich zum Vorjahr mehr Einsätze zu verzeichnen.

Im Verkehrssektor wurden 203 Verstöße gegen die vorgeschriebene Geschwindigkeit registriert. Ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr, hier waren es 247. Insgesamt 30 Autos mussten abgeschleppt werden, weil sie beispielsweise bestimmte Bereiche, wie Taxistände oder Behindertenparkplätze, blockierten.

Während die Anzahl der Diebstahldelikte zum Vorjahr unverändert blieb, ist die Anzahl der Körperverletzungen von zehn auf acht Anzeigen zurückgegangen. Ein deutlicher Anstieg ist bei Verstößen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz zu verzeichnen. In insgesamt zehn Fällen wurden bei den Kirmesbesuchern Messer, Schlagstöcke und ähnliches sichergestellt. Im Jahr 2017 erstatteten die Beamte in diesem Deliktsbereich eine Anzeige, in diesem Jahr waren es zehn. Ähnlich liegen die Zahlen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Hier stieg die Anzahl der Anzeigen von vier auf elf.

Insgesamt 53 Kirmesbesucher wurden aus gefahrenabwehrenden Gründen des Platzes verwiesen. Im Vorjahr war dies nur 28 Mal nötig.

Respektloses Verhalten mussten sich auch Polizeibeamte gefallen lassen, als sie am Sonntag, gegen 01:45 Uhr zu einem Einsatz ins Annazelt gerufen wurden. Die Stimmung im Zelt war bereits beim Eintreffen der Beamten, aufgrund der dort anwesenden, stark alkoholisierten Personen, sehr angespannt. Insbesondere ein 29-Jähriger aus Düren verhielt sich sehr aggressiv und schrie lautstark. Er hielt den Polizisten sein Handy ins Gesicht und videografierte diese. Auf die Ansprache der Polizisten dieses zu unterlassen und sich auszuweisen, reagierte er nicht und ballte stattdessen aggressiv seine Fäuste gegenüber einem der Beamten. Mittels einfacher körperlicher Gewalt konnte dieser dann doch fixiert und in Gewahrsam genommen werden. Dabei beschimpfte er die Polizisten lautstark mit Begriffen, die an dieser Stelle nicht genannt werden
sollten. Ein Atemalkoholtest ergab 1,44 Promille.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here