Start Nachrichten Region Lust auf Karriere beim Kreis Düren?

Lust auf Karriere beim Kreis Düren?

"Wir brauchen Sie", ruft Landrat Wolfgang Spelthahn mehr als 150 jungen Menschen im Kreishaus zu. Sie sitzen in einem der großen Säle und wollen sich für 2019 über Ausbildungsmöglichkeiten beim Kreis Düren informieren. Zu einem über Vorträge, zum anderen aber auch aus erster Hand: die gegenwärtigen Auszubildenden des Kreises stehen bereit, um alle Fragen zu beantworten.

105
0
TEILEN
Landrat Wolfgang Spelthahn und Ausbildungsleiterin Nicole Sutter informierten mit den aktuellen Auszubildenden auf dem Aktionstag
Landrat Wolfgang Spelthahn und Ausbildungsleiterin Nicole Sutter informierten mit den aktuellen Auszubildenden auf dem Aktionstag "Ausbildung 2019" über Möglichkeiten, in der Verwaltung eine Karriere zu starten. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Der Aktionstag „Ausbildung“ hat längst Tradition. Seit 2010 macht der Kreis das Angebot, sich umfänglich über das duale Studium zum Bachelor of Laws, zum Verwaltungsfachangestellten und zum Kreissekretärsanwärter zu informieren. „Sie helfen Menschen“, sagte Landrat Spelthahn, „wenn Sie für uns arbeiten.“ Und: „Sie werden jeden Tag mit dem guten Gefühl nach Hause gehen, etwas Wertvolles geleistet zu haben.“

Nicole Sutter, Ausbildungsleiterin in der Dürener Kreisverwaltung, beschrieb die vielfachen Tätigkeitsfelder wie Schule, Jugend, Ordnungs- und Bauangelegenheiten, Finanzen oder Arbeitsvermittlung. Sie betonte nicht nur die guten Arbeitsbedingungen, sondern auch das gute Klima im Haus.

- Anzeige -

„Sehen Sie sich alles genau an, hören Sie sich um“, sagte Landrat Spelthahn. Damit spielte er auf die Möglichkeit an, direkt mit den aktuellen Auszubildenden in Form eines „Stehcafés“ ins Gespräch zu kommen.

Der Kreis Düren bildet jedes Jahr rund 20 junge Menschen aus. Der Landrat unterstrich, dass der Kreis große Anstrengungen unternehme, „die besten Köpfe zu gewinnen“. Bewerbungen sind möglich bis zum 15. Juli. (weitere Infos unter www.kreis-dueren.de/ausbildung).


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here