Start Stadtteile Barmen Pilotphase zur Drieschbeweidung geplant

Pilotphase zur Drieschbeweidung geplant

Die LaNTD-AG des Kultur und Verkehrsvereins Barmen e.V. plant auf der Basis der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zum LaNTD-Projekt eine Pilotphase zur Beweidung mit Rindern auf dem Barmer Driesch. Ziel ist es diese einmalige Kultur- und Naturlandschaft zu bewahren und den Vormarsch der Neophyten (z. B. Herkulesstaude bzw. Riesen-Bärenklau) zurückzudrängen. LaNTD steht für „Landwirtschaft, Naturschutz und Tourismus auf dem Driesch“ und ist die Bezeichnung für des Projekt und eine Gruppe von Interessierten, die sich diesem Ziel verpflichtet fühlen und aktiv an dem Erhalt des Lebensraums Driesch mitwirken wollen.

221
0
TEILEN
Foto: LaNTD
- Anzeige -

In der 1. Projektphase wurde eine Machbarkeitsstudie zum Erhalt der Drieschlandschaft durch eine extensive Beweidung untersucht. Diese Studie wurde durch die LEADER–Organisation und das Land NRW gefördert. LEADER ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Förderziel war die Untersuchung der Machbarkeit einer Drieschbeweidung unter anderem im Rahmen einer Masterarbeit von Frau Heidner (RWTH Aachen) und eine möglichen Umsetzung durch die LaNTD-AG mit den beteiligten Behörden festzustellen. Desweiteren sollte das Projekt die Bevölkerung zu dem Thema Driesch und dessen Nutzung sensibilisieren und ein Meinungsbild der Bevölkerung eingeholt werden.

Die Befragung hat gezeigt, dass die Bevölkerung sich wünscht, einen erlebbaren Naturraum Driesch mit Pappeln und Beweidung zu erhalten, der aber auch zur Naherholung nutzbar ist. Auch für den Fall einer Vermarktung von Produkten aus der extensiven Beweidung auf dem Driesch zeigten die Befragten starkes Interesse diese zu erwerben. Ein Ergebnis der Machbarkeitsstudie stellt auch das projektbegleitend verfasste Buch „Der Driesch – Lebensgrundlage einer rheinischen Gemeinde im Spiegel der Zeit“ dar, das eine historische Betrachtung dieser Kulturlandschaft vornimmt, in der die Bedeutung als wirtschaftlicher Faktor in der Vergangenheit durch den Autor Dr. Alexander Holz herausgearbeitet wurde. Das Buch ist über das DORV-Zentrum in Barmen und die Thaliabuchhandlung in Jülich erhältlich.

- Anzeige -

Neben soziologischen Aspekten wurden auch Beweidungskonzepte und Flächen identifiziert, untersucht und entwickelt. Ziel sollte eine möglichst zusammenhängende Weidefläche sein, auch unter Einbezug von beispielsweise Auwaldflächen. Durch eine extensive Beweidung könnte im Übrigen auch der Neophytenproblematik begegnet werden – die Weidetiere fressen nachweislich etwa junge Herkuslesstauden -, was insgesamt zur Erhaltung und sogar Steigerung der ökologischen Vielfalt in den Drieschauen beitragen würde.

Die Studie hat auch verschiedenste rechtliche Beschränkungen gegen eine Drieschbeweidung herausgearbeitet, dazu zählen unter anderem das Beweidungsverbot von Wäldern in NRW (rechtlich ist die Drieschaue ein Wald), die Bindung der Ausgleichsflächen mit dem, im Landschaftsplan Ruraue festgelegten, Entwicklungsziel Auwald sowie die Abstandsverpflichtungen zu Gewässern.

Als geeignete Rinderrasse wurde die vom Aussterben bedrohte Rasse „Rotes Höhenvieh“ identifiziert. Diese genügsame Rasse ist leicht an Gewicht und eignet sich hervorragend für einen landschaftspflegerischen Einsatz in den Drieschauen. Betreiber- und Vermarktungskonzepte wurden ebenfalls durch die LaNTD-AG entwickelt und hinsichtlich der Machbarkeit geprüft.

Das Fazit lautet: „Man müsste das jetzt mal ausprobieren!“

Diese Einschätzung teilen neben der LaNTD-AG auch die zuständigen Behörden, um die verschiedensten Einflüsse und Folgen einer Beweidung im rechtlichen Kontext beurteilen zu können. Den Grundstein für eine Pilotphase hat Bürgermeister Axel Fuchs damit gelegt, dass er als Schirmherr der AG eine Drieschparzelle zur Beweidung zur Verfügung gestellt hat.

Erneutes LEADER- Projekt
Der Kultur- und Verkehrsverein Barmen e. V. sowie die LaNTD-AG haben sich mit dem LaNTD-Pilotprojekt erneut dem LEADER-Wettbewerb gestellt. Das Projekt konnte überzeugen und wurde als Siegerprojekt ausgewählt. Gemeinsam mit einem Landwirt, der Stadt Jülich, dem Kreis Düren sowie dem Wasserverband WVER hat man nun ein tragfähigen Pilotkonzept entwickelt, welches derzeit zur Prüfung bei der Bezirksregierung vorliegt.
Sobald die erforderlichen Genehmigungen und Mittel bewilligt werden, könnten in der zweijährigen Pilotphase einzelne Fragestellungen auf ausgewählten Flächen untersucht werden, die dann auf ein „Große Beweidungskonzept Drieschauen“ übertragen werden könnten.

Pilotkonzept
Das Pilotkonzept umfasst zwei Untersuchungsräume auf dem Driesch, in denen der Einfluss der Beweidung auf die Neophyten, die Einflüsse auf die Uferbereiche der Rur und der Einfluss auf die Bäume im Auwald untersucht werden sollen. Die Herde aus Roten Höhenvieh soll voraussichtlich fünf bis acht Tiere umfassen. Die ersten Tiere sind bereits durch private Initiative beschafft und werden auf den Einsatz vorbereitet.

Das Pilotkonzept fand im Umwelt- und Landschaftsausschuss der Stadt Jülich sowie beim Umwelt –und Landschaftspflegeausschuss des Kreises Düren großen Zuspruch. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der Pilotphase werden auch Einfluss in die Neuaufstellung des Landschaftsplans 2 „Rur- und Indeaue“ finden. Das Umweltamt des Kreises Düren hat die LaNTD-AG zur Mitwirkung an der Neuaufstellung eingeladen.

Eine finanzielle Unterstützung ist durch die die Sparkasse Düren, die Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH durch den Wasserverband WVER und den Kultur- und Verkehrsverein Barmen e.V. in Aussicht gestellt. „Ohne Sponsoren wäre die Umsetzung einer Pilotphase nicht zu realisieren“, heißt es in der Konzeptvorstellung.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here