Start Stadtteile Jülich Ernüchterung im Innenhof

Ernüchterung im Innenhof

Groß war die Freude, als von der Landesregierung im Juni das Schreiben kam, dass die Verfüllung des Innenhofes der Zitadelle versprach - und damit die lang ersehnte Benutzung für die Gymnasiasten in der Pause wieder möglich machen sollte. Als Eigentümerin der Zitadelle und damit in der Handlungshoheit versprach das Land außerdem dem Innenhof mit Pflanzkübeln und Sitzgelegenheiten wieder Charakter zu verleihen. Ein Blick auf den Status Quo bringt Ernüchterung. Begehbar ist der Innenhof, erinnert aber eher an einen Kasernenhof, denn einen Schulhof.

748
0
TEILEN
Ist-Zustand des Innenhofes nach den Sommerferien 2019. Foto: Dorothée Schenk
- Anzeige -

„Es bleibt ein unerfreulicher Dauerbrenner und steter Kampf,“ sagte Schulleiterin Dr. Edith Körver auf Nachfrage. Bereits in der zweiten Ferienwoche sei zu ihrer Freude mit der Verfüllung begonnen worden. Der erste Misston fiel, als lediglich Rollsplit aufgetragen werden sollte. Der birgt im Sturzfall Verletzungsgefahr. Die Rektorin schaltete die Stadt Jülich als Träger der Schule ein, die nun ihrerseits Kontakt zu den zuständigen Stellen beim Land NRW und Bauliegenschaftsamt sowie der Bezirksregierung sucht.

„Was wir feierlich per Brief aus Düsseldorf bekommen haben ist nicht das, was umgesetzt worden ist“, formuliert es Bürgermeister Axel Fuchs vorsichtig. Möblierung und Pflanzen seien Sache der Stadt Jülich, sei die Auskunft gewesen. Damit könnte der Verwaltungschef als Schulträger leben, er will sogar noch mehr: „Wir würden gerne auf eigene Kosten versuchen, einen Schotterrasen zu setzen.“ Dafür ist die Zustimmung der Bezirksregierung erforderlich. Diese steht noch aus. Erfolgt sie, schwebt Bürgermeister Fuchs eine Umsetzung in den Herbstferien vor. Das wäre eine überschaubare „Durststrecke“ für Schüler und Lehrer von knapp sechs Wochen.

- Anzeige -

Schulleiterin Körver signalisiert den Schulterschluss auch mit dem Förderverein des Gymnasiums Zitadelle, der sich einbringen würde. Außerdem könnten Sponsorengelder eingeworben werden, um dann schließlich das gemeinsame Ziel noch zu erreichen. Optimistisch meinte Dr. Edith Körver: „Es wäre doch gelacht, wenn wir das mit vereinten Kräften nicht hinbekämen …!“


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here