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Pauschale Abrechnung

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Foto: congerdesign/pixabay
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Seit Januar wird das Mittagessen mit 46 Euro in der städtischen Kindertagesstätten und 50 Euro Offenen Ganztagsschulen pauschal abgerechnet. Zunächst gilt die Regelung bis zum Ende des laufenden Schul- beziehungsweise Kindergartenjahres.

Der Vorteil liegt nach Aussage von Schulamtsleiter Gert Marx im jüngsten Schulausschuss auf der Hand: Der Verwaltungsaufwand ist enorm gesunken. Monatlich wären bislang 400 Schreiben wegen der individuellen Abrechnung angefallen.

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Den Wünschen von Eltern folgend bietet die Stadt in ihren Einrichtungen ab August 2018 eine so genannte 3/5 Pauschale an – 3 Essen pro Woche bzw. 12 Essen im Monat zu 28 Euro. Sie hatten sich Berufstätige gewünscht, die eine Mit- tagsverpflegung nicht an fünf Tagen in der Woche oder die im Schichtdienst arbeiten und somit die Mittagsverpflegung nicht jede Woche in Anspruch nehmen müssen. Diese Regelung soll pauschal für alle Eltern geöffnet werden und ist dann für ein Kindergartenjahr bindend.

Es wurde Sorge laut, dass ein Kind, das unangekündigt über Mittag in der Einrichtung blieb, dann ohne Essen dastehen würde. Nur ein geringer Teil, so mutmaßt Sozialdezernentin Doris Vogel, wird das Angebot überhaupt nutzen. Und in Ausnahmefällen könne und werde man spontan reagieren.

Bei den Empfängern von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wird nach wie vor ein Kostenbeitrag von 1 Euro pro Mahlzeit erhoben; durch die Hochrechnung auf ein Jahresentgelt und die Aufteilung auf 12 Monate ergeben sich hier differenzierte Monatsbeträge, die in der Entgeltordnung anzupassen sind.

Erstattet wird ein Beitrag erst, wenn das Kind an mindestens fünf aufeinanderfolgenden regulären Öffnungstagen beim Mittagessen fehlt.


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