Start Stadtteile Jülich Wenn Frauchen krank wird

Wenn Frauchen krank wird

Was passiert mit dem Haustier, wenn man erkrankt? Zu diesem Thema hatte die Vorsitzende des Seniorenbeirates, Ruth Tavernier-Schwab, mit dem Verein S.A.M.T e.V. eingeladen. Die Referentinnen Irene Launer-Hill und Gill Glaze stellten ihre Organisation und die Unterstützungsmöglichkeiten vor.

122
0
TEILEN
Foto: StockSnap/pixabay
Foto: StockSnap/pixabay
- Anzeige -

Ältere Menschen machen sich bei einer eigenen Erkrankung Sorgen um ihre Haustiere. Wer füttert meine Tiere, wenn ich nicht zu Hause sein kann? Wer geht mit ihnen Gassi? Wer fährt mit ihnen zum Tierarzt oder zum Hundesalon? Wer kauft neues Futter ein?

Die Haustierhilfe zielt darauf ab, ältere Menschen zu unterstützen bei der Versorgung und Betreuung eines Tieres, das im Haushalt lebt. Tiere erhöhen gerade bei einem alten Menschen die Lebensqualität und dies soll auch im Krankheitsfall erhalten bleiben.

- Anzeige -

Gill Glaze stellte die umfangreichen möglichen Hilfen vor, die nötig werden bei Notfällen wie Krankenhausaufenthalten oder Bettlägerigkeit. Dazu gehören beispielsweise Fütterung, Gassi gehen – aber auch die Reinigung von Katzenklos und Vogelkäfigen.

Beratung und Hilfe finden Interessierte unter 02461/342209 oder 0157/ 76810046.

Die Hilfe erfolgt auf ehrenamtlicher Basis und kostenlos. Vom Tierhalter zu erstatten sind lediglich die Kosten für Futter, Streu, Tierarzt etc. Die Vorsitzende, Irene Launer-Hill erklärte, dass der Verein auch Impf-, Tierarzt- und Futterkosten übernimmt, wenn Tiereigner diese nicht bezahlen können. Auch für gefundene kranke oder abgegebene Tiere übernimmt dies der Verein. Im letzten Jahr beliefen sich die Gesamtkosten auf 33 000 Euro. Freiwillige Spenden werden deshalb gerne angenommen.

Näheres unter www.s-a-m-t.de


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here