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Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 49 „Walramplatz“

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Nr. A 49 „Walramplatz“

Erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich beschloss in seiner Sitzung am 05.12.2024, den Bebauungsplan Nr. A 49 „Walramplatz“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen.

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Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Zur Verbesserung der Entwicklung der Innenstadt von Jülich soll auf dem Walramplatz ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb für die Nahversorgung angesiedelt werden. Dies ist sowohl ein Bestandteil des Einzelhandelskonzepts der Stadt Jülich als auch ein Ankerpunkt des Integrierten Handlungskonzepts (InHK).

Das Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelbetriebs für die Nahversorgung (Lebensmittelvollsortimenter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 900 m² und maximal 1.350 m² sowie einem nahversorgungsrelevanten Kernsortiment auf dem Walramplatz. Auf einer Fläche von rund 10.020 m² umfasst das Plangebiet die Flurstücke 105 und 107 sowie teilweise die Flurstücke 98 und 316 der Flur 22 sowie das Flurstück 203 und teilweise das Flurstück 129 der Flur 19, Gemarkung Jülich. Die für das Vorhaben relevante Fläche umfasst dabei eine Größe von ca. 4.100 m². Die umliegenden Verkehrsflächen sind Teil des Plangebiets.

Weiterhin sind im Plangebiet die erforderlichen Lagerflächen, Nebenanlagen und Stellplätze unterzubringen. Die Entwicklung soll zugunsten des Kleinklimas (Hitzevorsorge, Luftqualität) und des Ortsbilds zudem die vorhandene Vegetation berücksichtigen.

Zur Schaffung des entsprechenden Planungsrechts ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Da es sich bei dem geplanten Vollsortimenter um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO (> 800 m² Verkaufsfläche) handelt, ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets nach § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) notwendig.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 19.04.2021 bis 21.05.2021 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand parallel statt.

Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand durch Auslegung der Planunterlagen im Zeitraum vom 17.04.2023 bis 19.05.2023 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand parallel statt.

Aus der Beteiligung ging ein Änderungsbedarf hervor, der eine erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich macht. Konkret wurde die Planung in folgenden Punkten geändert:

• Art der baulichen Nutzung: Sondergebiet

• Überbaubare Grundstücksfläche: Baugrenze

• Gebäudehöhe

• Erhaltungsbindung für den Baumbestand an der Großen Rurstraße sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

• Entfall der Anpflanzbindung im Bereich der Stellplatzfläche

• Ausgleich (durch den Erhalt der Bäume verringert sich das ökologische Defizit und der dadurch erforderliche Ausgleich)

• Vorkehrung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. BImSchG; hier: Lärm sowie Immissionsschutzgutachten

• Sachverständigengutachten zum Erhalt des Baumbestands an der Großen Rurstraße

• Stellplatzschlüssel und Stellplatzfläche

• Befreiung der Verpflichtung zur Errichtung von PV-Anlagen i. S. d. § 48 Abs. 1 a BauO NRW

Wegen dieser Ergänzung und Änderung der Planung erfolgt die erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB. Stellungnahmen können nur zu den oben aufgeführten Änderungen abgegeben werden.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit sind die geänderten Inhalte in den Planunterlagen (Begründung, Umweltbericht sowie Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) farblich hervorgehoben.

In den Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben wurden, sowie in den vorliegenden Untersuchungen (Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1, geotechnische Untersuchung, verkehrstechnische Untersuchung, schalltechnische Untersuchung, Sachverständigengutachten Baumschutz, Entwässerungskonzept) werden Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter genannt.

Umweltbezogene Informationen

Nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB a. u. nach den Umweltschutzgütern i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert:

Hinweis: Zu den unten genannten Planunterlagen gehören die Plandarstellung mit den textlichen Festsetzungen u. Hinweisen sowie die Begründung einschließlich des Umweltberichts u. des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags. Darüberhinausgehende Unterlagen wie z.B. Gutachten werden im Folgenden zusätzlich aufgelistet.

Die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, Begründung einschließlich des Umweltberichts, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) sowie die Fachgutachten einschließlich der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit

vom 17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025

auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Bebauungspläne / sonstige Satzungen – Bebauungsplan Nr. A 49 „Walramplatz“ oder über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen abgerufen werden.

Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00-15.30 Uhr
donnerstags von 14.00-16.30 Uhr

öffentlich eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 und -266 zwecks Terminabsprache.

Innerhalb der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen über die vorgenannten Online-Angebote sowie per E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich) oder Fax (02461 / 63-485) eingereicht werden.

Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 05.12.2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 15.01.2025
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs


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§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
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