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Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. A 28n „Campus Merscher Höhe / Brainergy Park NEU“

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Nr. A 28n „Campus Merscher Höhe / Brainergy Park NEU“

Beschluss über die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 unter anderem die Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. A 28n „Campus Merscher Höhe / Brainergy Park NEU“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

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Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Bei dem seit 01.01.2020 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. A28 „Campus Merscher Höhe / Brainergy Park“ lag der Fokus noch auf dem interkommunalen Gedanken. In Folge der weiteren Planungen wurde allerdings deutlich, dass der Leitgedanke in der Schaffung eines innovativen, interkommunalen Strukturwandelprojektes inmitten des Rheinischen Reviers besteht.

Hierfür wurde eine Überarbeitung / Anpassung des ursprünglichen Bebauungsplangefüges erforderlich.

Mit Datum vom 24.03.2022 erfolgte durch den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Beschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Jülich A28n „Campus Merscher Höhe / Brainergy Park NEU“.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 23.01.2023 bis 28.02.2023 einschließlich statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.

Zwischenzeitlich wurde u.a. der Entwurf des Brainergy Hubs und die Ausgestaltung der umgebenden Freiflächen weiterentwickelt, was unmittelbar Auswirkung auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes hat. Das ursprünglich durchgehende Baufeld zwischen Marie-Curie-Straße und L 241 wurde neu strukturiert: Die Baufelder entlang der Peter-Grünberg-Straße werden zum Strukturwandel-Campus. Außerdem wurde die Anbindung zukünftiger Erweiterungsflächen in den Planfestsetzungen berücksichtigt.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 23.01.2023 bis 28.02.2023 einschließlich statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 statt.

Umweltbezogene Informationen

Nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB a. u. nach den Umweltschutzgütern i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert:

(Hinweis: Zu den unten genannten Planunterlagen gehören die Plandarstellung mit den textlichen Festsetzungen u. Hinweisen, die Begründung u. Umweltbericht sowie der landschaftspflegerische Begleitplan. Darüberhinausgehende Unterlagen wie z.B. Gutachten werden im Folgenden zusätzlich aufgelistet.)

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. A 28n „Campus Merscher Höhe / Brainergy Park NEU“ mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Informationen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.02.2025 bis 21.03.2025 einschließlich auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Bebauungspläne / sonstige Satzungen – Bebauungsplan Nr. A 28n „Campus Merscher Höhe / Brainergy Park NEU“ oder über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen abgerufen werden.

Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00-15.30 Uhr
donnerstags von 14.00-16.30 Uhr

öffentlich eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 02461 / 63-257, -259, -260, -261 und -266 zwecks Terminabsprache.

Innerhalb der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen über die vorgenannten Online-Angebote sowie per E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich) oder Fax (02461 / 63-485) eingereicht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. A 28n „Campus Merscher Höhe / Brainergy Park NEU“ gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 05.12.2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 15.01.2025
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs


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§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
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