Start Kommentare Hofgeflüster Grundgesetz ad absurdum geführt?

Grundgesetz ad absurdum geführt?

Muss eine Organisation, Partei, Institution eingeladen werden, wenn sie mit den Inhalten einer Veranstaltung nicht übereinstimmt. Konkreter noch: dem Inhalt ablehnend gegenübersteht. Es geht um den Tag des Grundgesetzes und die Entscheidung der Initiative Jülich solidarisch, die AfD nicht einzuladen.

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Die AfD-Fraktion hatte im Vorfeld bei der Redaktion moniert, dass – entgegen der Pressemitteilung des Veranstalters – nicht alle Ratsfraktionen zum Tag des Grundgesetzes am vergangenen Samstag eingeladen worden seien. Vielleicht hätten die Veranstalter konkretisieren sollen: „Alle demokratisch gesinnten Fraktionen“. Das ist versäumt worden. Insofern hat die Redaktion das Schreiben als Leserzuschrift unter dem Artikel veröffentlicht.

Noch einmal zur Erinnerung:

  • Die AfD, namentlich laut einschlägiger Medien ihre Spitze Tino Chrupalla, hält das Grundgesetz für „nicht in Stein gemeißelt“.
  • Schon auf Seite 8 ihres Grundsatzprogramms ist nachzulesen, was unschwer als Angriff auf unser bestehendes Grundverständnis zu sehen ist: „Deutschlands Staatsapparat hat inzwischen ein ungutes Eigenleben entwickelt. Die Machtverteilung entspricht nicht mehr den Grundsätzen der Gewaltenteilung.“
  • Unwahrheiten gehören zum Parteiprogramm: „Die innere Sicherheit in Deutschland nimmt immer mehr ab.“ Die pauschale Behauptung einer immer weiter sinkenden inneren Sicherheit hält einer differenzierten Betrachtung der Kriminalstatistik nicht stand.
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai 2025 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft; diese öffentliche Einstufung ist derzeit Gegenstand gerichtlicher Verfahren und durch eine einstweilige Anordnung vorläufig untersagt.“ Das VG Köln dokumentiert genau diese einstweilige Anordnung vom 26. Februar 2026.
  • Die zwischenzeitliche Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ ist ein juristischer Vorgang. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die Partei nicht als rechtsextrem an zusehen wäre.
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    Wenn sich die Mitglieder der Jülicher AfD also zu Unrecht an den Pranger gestellt fühlen, ist daraus zu schließen: Sie finden das Grundgesetz gut. Sie fühlen sich als Demokraten. Die Konsequenz müsste sein, dass sie ihr Parteibuch zurückgeben und als fraktionslose Mandatsträger Politik in Jülich mitgestalten. Das wäre ein erster Schritt.

    Angesichts dessen, wie die „Parteifreunde“ der AfD am Samstag aufgetreten sind, darf das bezweifelt werden. Es geht um Provokation und zum Teil um Einschüchterung. Die Partei engagierte wie auf Video nachzuhören Afdler aus Aachen für ihren Stand auf der Kölnstraße in Jülich. Nennen wir es ruhig beim richtigen Wort: es handelte sich um Verstärkung. Ebenso ist es zu verstehen, dass sie den YouTube-bekannten Populisten Serge Menga kommen ließen. Um es im Jugendjargon zu sagen: Er mischte die Veranstaltung mal richtig auf. Und zwar derart, dass sich Engagierte von „Omas gegen Rechts“ fragten, ob sie zum Selbstschutz lieber den Platz verlassen sollten. Mit einer Gruppierung von acht bis zwölf Personen bedrängte eine AfD-Abordnung auf dem Platz. Niemand hielt sie auf – soweit demokratisches Verhalten. Wer sich aber vorwerfen lassen muss, dass ein verwehrter Handschlag oder Wortwechsel antidemokratisch sei – und das mit erheblich abfälliger und nachdrücklicher Drohgebärde – muss sich fragen, welch ein befremdliches Verständnis von Demokratie das Gegenüber hat. Selbstredend wurde alles per Video dokumentiert und in tendenziöser Weise zusammengeschnitten. Dass vor Ort mit Unwahrheiten Stimmung gemacht wurde, ist ebenfalls in den Videos nachzuhören.

    Fünf Sitze hat die AfD im Stadtrat. Dort fallen die Mandatsträgerinnen und -träger eher nicht durch provokante oder antidemokratische Wortmeldungen auf. Bislang hat sich die AfD in Jülich zwar gezeigt, aber ruhig und verhalten. Das hat sich seit Samstag, dem Tag zur Feier des Grundgesetzes, geändert.

    Wer auf einem Fest des Grundgesetzes nicht das Gespräch sucht, sondern sich in Szene setzt; wer nicht argumentiert, sondern bedrängt; wer nicht zuhört, sondern filmt, schneidet und vorführt, der feiert nicht die Demokratie — er benutzt sie.

    Niemand ist verpflichtet, einer Partei die Hand zu reichen, die selbst an den Grundlagen unserer offenen Gesellschaft rüttelt. Distanz ist in diesem Fall nicht undemokratisch. Distanz ist demokratische Klarheit.

    Es bleibt dabei: Wer demokratisch gewählt wird, muss nicht demokratisch sein.

    Zum Artikel Farbenfroh und demokratisch


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