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Kirchenrechtsverfahren gegen Pfarrer K.?

Das Amtsgericht Jülich hat entschieden, das Hauptverfahren gegen Pfarrer K. nicht einzuleiten. Das Bistum Aachen erwägt nun eigene Schritte und erklärt in seiner Pressemitteilung, dass eine Voruntersuchung für ein Kirchenrechtsverfahren eingeleitet werden.

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Foto: succo / pixabay
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Im November 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Aachen dem Bistum Aachen die Anklageschrift übersandt und über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den leitenden Pfarrer in Mönchengladbach informiert. „Wir waren sehr erschrocken über die Vorwürfe, die im Raum standen“, sagt Margherita Onorato-Simonis, Leiterin der Hauptabteilung Personal. „Trotzdem haben wir betont, dass auch für Pfarrer K. bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.“ Das Bistum reagierte umgehend, stellte den Priester unmittelbar von seinen Aufgaben frei. „An erster Stelle standen und stehen für uns die von sexualisierter Gewalt Betroffenen und nicht der Schutz der Institution. Wir bedauern für alle am Verfahren Beteiligten sehr, dass sich die Entscheidung darüber, ob das Hauptverfahren eröffnet wird, verzögert hat. Aber wir sind sicher, dass die Staatsanwaltschaft sehr gründlich recherchiert hat“, betont Margherita Onorato-Simonis.

Unabhängig von der Entscheidung des Amtsgerichtes leitet das Bistum Aachen jetzt entsprechend der geltenden kirchlichen Vorschriften die Voruntersuchung für ein Kirchenrechtsverfahren gegen den Priester ein. Ergeben sich Hinweise auf einen Verstoß gegen das Kirchenrecht, werden diese der Kongregation für Glaubenslehre in Rom gemeldet. Diese wird dann über die Einleitung eines Kirchenrechtsverfahrens entscheiden. Das Verfahren sieht vor, dass Pfarrer K. bis zum Abschluss der Untersuchung vom Dienst freigestellt bleibt.

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Weiterhin wird der Interventionsbeauftragte des Bistums Aachen, Helmut Keymer, den Fall intensiv begleiten. Er wird Gespräche aufnehmen sowohl mit den betroffenen Personen, dem Beschuldigten als auch mit den Verantwortlichen in der betroffenen Gemeinde. Keymer, seit April Interventionsbeauftragter in der neu eingerichteten Fachstelle PIA (Prävention – Intervention – Ansprechpersonen), wird allen am Verfahren Beteiligten Unterstützung und Beratung anbieten. Er arbeitet dabei eng mit dem Bischöflichen Beraterstab, den Fachabteilungen im Bischöflichen Generalvikariat, externen Fachstellen und Ämtern zusammen.

Transparenz und Aufklärung stehen für das Bistum Aachen an erster Stelle. So hat das Bischöfliche Generalvikariat Aachen alle Personalakten aus der Zeit zwischen 1965 bis 2019 – insgesamt mehr als 30.000 Dokumente – zur unabhängigen Aufarbeitung an eine externe Anwaltskanzlei übergeben. Die externe Studie hat das Ziel, systemische Ursachen und Verantwortliche (Bischöfe, Generalvikare, Personalverantwortliche) klar zu benennen. Mit der unabhängigen Untersuchung – auch der Akten des beschuldigten Priesters – will das Bistum Aachen überprüfen, ob die getroffenen Entscheidungen richtungsweisend für das zukünftige Handeln der Verantwortlichen im Bistum Aachen sind, um neues Leid zu vermeiden.


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