Start Stadtteile Jülich Zwei Jülicher Projekte stehen zur Förderung an

Zwei Jülicher Projekte stehen zur Förderung an

Kulturausschuss empfiehlt für 2024 die Förderung von 125 Projekten im Rheinland mit rund 7,4 Millionen Euro. Der Kulturausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat in seiner heutigen Sitzung unter Leitung von Prof. Jürgen Rolle für das kommende Jahr die Förderung von 125 kulturellen Projekten mit rund 7,4 Millionen Euro in den rheinischen Städten und Kreisen empfohlen.

169
0
TEILEN
Im Forum Aachener Tor sind das Stadtarchiv und das Zentrum für Stadtgeschichte zu Hause. Foto: Dorothée Schenk
- Anzeige -

Den Kreis Düren erreichen durch den Landschaftsverband Rheinland Zuwendungen in Höhe von 212.000 Euro für vier Projekte. Dazu gehören „Fit für die Zukunft: Klima- und magazintechnische Optimierung“ der Kellermagazine des Stadtarchivs Jülich, die Restaurierung Antwerpener Retabel in der Kirche St. Agatha Jülich-Mersch, die Restaurierungsarbeiten an verschiedenen Skulpturen und Gemälden der St. Johannes Baptist Kirche in Nideggen sowie die Dachsanierung der Kirche St. Dionysius Vlatten.

„Die rheinische Kulturlandschaft zeichnet sich durch ihre zahlreichen kreativen und inspirierenden Projekte aus. Sie prägen unsere Region und machen sie attraktiv für Menschen von nah und fern. Als LVR möchten wir dieses wertvolle Gut sichern, so dass Kulturschaffende Krisen standhalten können. Zudem erleben wir aktuell, dass die Vielfalt und die kreative Kraft der Kultur das Miteinander positiv stärken. Diese Energie trägt dazu bei, dass wir friedlich in einer pluralen Gesellschaft leben können“, so Rolle.

- Anzeige -

Mit seiner Regionalen Kulturförderung unterstützt der LVR rheinlandweit Maßnahmen, die das kulturelle Erbe im Rheinland, die kulturelle Vielfalt und Infrastruktur nachhaltig stärken. Dazu zählen unter anderem Projekte zu Archäologie, Denkmalschutz, Heimatpflege, Rheinischer Geschichte, kultureller Bildung, Vermittlung, Kooperation und kulturelle Veranstaltungen.

Die abschließende Entscheidung über die Förderung trifft der Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 7. Dezember.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here