Start Nachrichten Region Familienfreundlicher Arbeitgeber „Kirche“

Familienfreundlicher Arbeitgeber „Kirche“

Das Bischöfliche Generalvikariat Aachen ist mit seinen bischöflichen Einrichtungen bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat „berufundfamilie“ ausgezeichnet worden. Gewürdigt wurde bei der Preisverleihung in Berlin die familienfreundliche Personalpolitik.

277
0
TEILEN
Zusammen mit weiteren Unternehmen, Institutionen und Hochschulen wurde das Bischöfliche Generalvikariat mit seinen bischöflichen Einrichtungen zertifiziert. Margherita Onorato-Simonis (3.v.r.) nahm die Auszeichnung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (1.v.l.) entgegen. Foto: Bistum Aachen
Zusammen mit weiteren Unternehmen, Institutionen und Hochschulen wurde das Bischöfliche Generalvikariat mit seinen bischöflichen Einrichtungen zertifiziert. Margherita Onorato-Simonis (3.v.r.) nahm die Auszeichnung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (1.v.l.) entgegen. Foto: Bistum Aachen
- Anzeige -

„Wir überprüfen immer wieder: Sind bei uns alle Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter passend? Die Gesellschaft verändert sich und wir arbeiten ständig daran, den sich wandelnden Bedürfnissen der Mitarbeiter zu entsprechen“, sagt Margherita Onorato-Simonis, Projektverantwortliche beim Bischöflichen Generalvikariat. Dazu gehören unter anderem flexible Arbeitszeiten oder das Angebot einer kostenlosen Pflegeerstberatung. In einem mehrmonatigen Audit wurden die Maßnahmen der Einrichtungen evaluiert.

Die berufundfamilie Service GmbH vergibt das Zertifikat alle drei Jahre unter der Schirmherrschaft der Bundesfamilienministerin, es ist bis Ende 2020 gültig. Geehrt wurden in diesem Jahr 300 Unternehmen, Institutionen und Hochschulen. Überreicht wurde die Auszeichnung von Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, John-Philip Hammersen, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, und Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH. Das Bischöfliche Generalvikariat Aachen mit seinen bischöflichen Einrichtungen erhielt das Zertifikat bereits 2011 und 2014.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here