Start Magazin Gesundheit Beratung zur Antragsstellung eines Schwerbehindertenausweises

Beratung zur Antragsstellung eines Schwerbehindertenausweises

321
0
TEILEN
Bernhard Schüller hilft bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
Beratung zur Antragsstellung eines Schwerbehindertenausweises
- Anzeige -

Bereits seit 1992 unterstützt Bernhard Schüller Menschen aus Jülich, Aachen, Geilenkirchen, Euskirchen und dem Umland bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oder bei der Ausfüllung von Änderungsanträgen.

Die Vordrucke sind inzwischen so umfangreich, dass es sich empfiehlt, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als ehemaliger Mitarbeiter der Stadt Jülich kennt Bernhard Schüller Regularien und Anforderungen. Zum Angebot gehört die Aufnahme des Erst- und Verschlimmerungsantrages sowie die Hilfe bei Widersprüchen. Auch die Prüfung von Bescheiden übernimmt Bernhard Schüller gerne.

- Anzeige -

Bitte vereinbaren Sie bei Interesse mit Herr Schüller einen Termin unter Telefon 02463 7969444.

TEILEN
Vorheriger ArtikelFaktor X: Leuchtturmprojekt feiert Einweihung
Nächster Artikel13mal „Grünes Abitur“ vergeben
Ann-Katrin Roscheck
Vom Radiomädchen zur Vollblut-Geschichtenschreiberin. Ann-Katrin kommt aus Krefeld, der Seidenstadt am Niederrhein, fühlt sich aber mit gutem Kaffee, nem Weinchen und ihrem Laptop überall zu Hause. Ein paar Jahre lang ist sie als Digitale Nomadin mit Rucksack durch die Welt gereist. Hat nicht nur ihre Liebe fürs Tauchen und für internationales Essen verfolgt, sondern sich für soziale Projekte vor allem in Asien eingesetzt. „Sozial“ ist eh ihr Thema: Ann-Katrin glaubt fest daran, dass in jedem Menschen eine Geschichte schlummert, die nur darauf wartet, erzählt zu werden. Diese Geschichte aus Menschen heraus zu kitzeln, die Interviewpartner anschließend mit dem Gefühl „Puh, ich bin ja doch echt toll“ zurück zu lassen und ihre Story dann lebhaft aufs Papier zu zaubern, ist Ann-Katrins absolute Leidenschaft. Regelmäßig erzählt sie übrigens bei Facebook und auf Ihrer Webseite davon, was sie alles so treibt.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here