Start Hintergrund Chronologie zu den Castortransporten

Chronologie zu den Castortransporten

Das Thema geht in das Jahr 13: Die Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers Jülich lief am 30. Juni 2013 aus, weil Sicherheitsnachweise (u. a. Erdbebensicherheit) nicht erbracht wurden. Seither gab es unterschiedliche Szenarien zur Lagerung der Brennelemente aus Jülich. Dezember 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Lagerung in Ahaus zulässig sei und wies eine Klage der Stadt Ahaus gegen eine entsprechende Genehmigung zurück. Damit wurde erstmals ein rechtlicher Rahmen für einen Transport geschaffen.

9
0
TEILEN
Castoren atom
Foto: pixabay
- Anzeige -

2026, 04. März
BUND scheitert vor Gericht

2026, 24. Februar
Protest gegen geplante Castorentransporte

- Anzeige -

2026, 19. Februar
Mahnwache an Königshäuschen

2026, 16. Januar
BUND beschwert sich

2026, 09. Januar
Eilantrag abgelehnt

2025, 21. Dezember
Antrag gegen Atomtransporte abgelehnt

2025, 11. September
Castor-Transporte in der Diskussion

2025, 07. September
„Castor-Alarm“

2025, 25. August
Castoren werden nach Ahaus transportiert

2025, 31. Juli
Keine neue Erkenntnis zum Zwischenlager

2025, 30. Mai
Jülicher Atommüll in Düsseldorf diskutiert

2025, 25. April
Mahnwache

2024, 01. Oktober
Kugellagerung

2024, 05. März
Ministerin musste „durch“ den Castor

2023, 23. November
Zweiter Testlauf ohne Zwischenfälle

2023, 26. Oktober
Der Probe-Castor rollt im November

2023, 16. Oktober
Proteste bekräftigen Ablehnung

2023, 12. Oktober
Aktionstag gegen Castor-Transporte

2023, 19. August
Kundgebung gegen Castor-Transporte

2023, 19. August
Oktober: Castor-Transport auf Probe

2023, 28. März
„Ahaus ist nicht sicher“

2023, 24. März
Über Müll und Transporte: Atom diskutieren

2023, 02. Januar
Kein Export der Castoren in die USA

2022, 10. Juli
Auf dem Rad gegen Atomkraft

2022, 07. Juli
Anti-Atom-Radtour mit Stopp in Jülich

2021, 15. September
Mahnwache gegen Atomkraft

2021, 15. Januar
10 Jahre „Stop Westcastor“

2019, 18. Februar
Nationales Begleitgremium zur Endlagersuche tagt in Jülich


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here